16 Feb Information Steinbruch Februar 2017
RANSERHOLZ – ESCHALÄR
Im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Schutzverordnung von Sevelen, an der schon mehr als 10 Jahre gearbeitet wird, gibt es zwischen der Orts – und der politischen Gemeinde Sevelen unterschiedliche Ansichten bezüglich der Schutzwürdigkeit dieses Gebietes. Grund dafür ist der von Ortsgemeinde Sevelen und Basalt / Holcim geplante Abbau von Hartgestein oberhalb von Rans.
Ausgangslage
Das Gebiet Ranserholz – Eschalär liegt im Perimeter BLN 1613 (Bundesinventar für Landschaft und Natur) und ist seit Oktober 1990 als Landschaftsschutzgebiet der Seveler – Schutzverordnung unterstellt. Im Weiteren weist der Teilrichtplan das Gebiet mit Ausnahme des bestehenden Steinbruches als Naturschutzgebiet und Lebensraum bedrohter Tier- und Pflanzenarten aus. Auf Druck der Ortsgemeinde Sevelen und der Basaltstein AG legte der Gemeinderat eine Änderung der Schutzverordnung (1995 / 1996) auf, mit der Absicht, das für den Steinbruch benötigte Gelände vom Schutz zu befreien. Dagegen gab es Einsprachen von ProNatura, WWF und dem EVRO. Der Gemeinderat schützte die Einsprachen im Dezember 1996 – somit gilt wieder die seinerzeitige Unterschutzstellung aus dem Jahre 1990.
BEURTEILUNG DER SCHUTZWÜRDIGKEIT DURCH VERSCHIEDENE INSTANZEN
Naturschutzprojekt Ranserholz – Eschalär 1990
Forstkreis II Werdenberg – Ortsgemeinde Sevelen
- Lüscher, Biologe / J. Gähler, Revierförster / J. Trümpler, Kreisförster
Das im Besitze der Ortsgemeinde befindliche Gebiet von ca. 35 ha wurde von Beat Lüscher im Detail kartiert und beobachtet. Der Projektbeschrieb belegt eindrücklich den Reichtum und die Vielfalt der hier vorkommenden Pflanzen – und Tierarten und schlägt langfristige Massnahmen zur Erhaltung der Lebensräume vor. Im April 1992 unterbreitete der Gemeinderat in Absprache mit der Ortsgemeinde Sevelen dem Planungsamt des Kantons SG ein Gesuch, um einen Staatsbeitrag an das Naturschutzprojekt Ranserholz/Eschalär, welches die ökologische Aufwertung zum Ziel hat. Damit ist aufgezeigt, dass der damalige Ortsverwaltungsrat die Unterschutzstellung des Gebietes Ranserholz/Eschalär eindeutig unterstützte. Das Projekt wurde dann von Kreisen gestoppt, die sich für die Erweiterung des Steinbruches Campiun stark machten.
Gutachten Broggi & Partner
Der Verwaltungsrat der Ortsgemeinde Sevelen beauftragte im Rahmen des Erweiterungsprojektes des Steinbruches Campiun am 14. Februar 1995 die oben erwähnte Firma mit der Ausarbeitung eines Gutachtens bezüglich der Schutzwürdigkeit. In aufwendiger Arbeit wurden die Zusammensetzung der Baum – Gebüschgruppen, sowie der Wiesenflächen und der Bestand von Insekten und Vögeln ermittelt. Im Zuge der Untersuchung wurden unter anderem neben einer grossen Diversität von Baum – und Gebüschgruppen, Pflanzen, Insekten, 37 verschiedene Vogelarten festgestellt, die in diesem Gebiet leben.
Mehrere dieser Arten gelten regional und gesamtschweizerisch als gefährdet.
Gesamtabwägung
Die Erhaltung der Qualität des Landschaftschutzgebietes hat oberste Priorität. Aus diesen Gründen wird empfohlen, auf die Erweiterung des Steinbruches Campiun zu verzichten. Gleichzeitig ist es unabdingbar, das Naturschutzprojekt Ranserholz/Eschalär und die beschriebenen Aktivitäten (Räumung von einwachsenden Flächen, Entfernen von Strauchgruppen etc.) in die Tat umzusetzen.
Gutachten ENHK
Eidgenössische Natur – und Heimatschutzkommission
27.02.1997
Für die damals geplante Erweiterung des Steinbruches Campiun und die damit verbundene Rodungsbewilligung, ist gemäss Art.2 des Bundesgesetzes über Natur- und Heimatschutz (NHG) eine obligatorische Begutachtung durch die ENHK erforderlich.
Die ENHK hat sich eingehend mit diesem Projekt befasst und kommt zum Schluss, dass das BLN – Objekt durch das Steinbruch Projekt in erheblichem Masse beeinträchtigt wird und das Erweiterungsprojekt mit den Schutzzielen des BLN – Gebietes nicht vereinbar ist und beantragt der eidgenössischen Forstdirektion, die Rodung nicht zu bewilligen. Gleichzeitig fordert die ENHK die kantonalen und kommunalen Stellen auf, das vorgeschlagene Naturschutzprojekt Ranserholz – Eschalär umgehend umzusetzen.
Rekurs Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft gegen den Entscheid betreffend Abbauplanverfahren der Gemeinde Sevelen und der Rodungsbewilligung von 39’588 Quadratmeter Waldareal durch das Kantonsforstamt St. Gallen für die Erweiterung des Steinbruchs Campiun – 18. 07. 2001 an die Regierung des Kantons St. Gallen
In einer umfangreichen juristischen Darlegung kommt das BUWAL zum Schluss, dass die primären Schutzziele des BLN – Objektes Nr.1613 in Mitleidenschaft gezogen werden. Die xerische Vegetation, der Bestand an 80 – 100 Jahre alten Eichen und der für Pflanzen und viele Tierarten notwendige Lebensraum wird durch die Erweiterung des Steinbruches unwiderruflich zerstört.
Rechtbegehren
Der Entscheid der Gemeinde Sevelen vom 28. Mai/25. Juni 2001 sei unter Kostenfolge aufzuheben.
Bundesgerichtsentscheid vom 1. Juni 2006 gegen
Basaltstein AG, Ortsgemeinde Sevelen, Pol. Gemeinde Sevelen, Regierung des Kantons St. Gallen, Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen
Das Verwaltungsgericht ist bei der Standortbeurteilung zu Unrecht davon ausgegangen, die Versorgung der Region mit Hartschotter habe nationale Bedeutung, was die Beeinträchtigung der vom Abbauvorhaben beanspruchten, im Kerngebiet des BLN – Objekts liegenden Kulturlandschaft, erlaube. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerden sind somit gutzuheissen, ohne dass auf die übrigen Rügen der Beschwerdeführer weiter einzugehen wäre.
Fazit
Die Schutzwürdigkeit des Gebietes Ranserholz/Eschalär ist von mehreren kompetenten Stellen nachgewiesen und bestätigt. Die Ortsgemeinde Sevelen sollte dies endlich zur Kenntnis nehmen und das von ihr initialisierte Naturschutzprojekt aus dem Jahr 1990 endlich in die Wege leiten.
ta.16.02.17
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