EVRO - Einwohnerverein Rans-Oberräfis | SCHUTZVERORDNUNG SEVELEN
evro, einwohnerverein, rans, oberräfis, sevelen, verein, natur, steinbruch, rans-oberräfis,
1308
post-template-default,single,single-post,postid-1308,single-format-standard,ajax_updown,page_not_loaded,,qode-title-hidden,paspartu_enabled,qode_popup_menu_push_text_right,qode-theme-ver-10.0,elementor-default,elementor-kit-1361

SCHUTZVERORDNUNG SEVELEN

Artikel W&O 09.07.2019 / Medienmitteilung OG 08.07.2019

Das Baudepartement des Kantons St. Gallen weist die Rekurse der Ortsgemeinde Sevelen mit dem Entscheid vom 14. Juni 2019 vollumfänglich zurück und bestätigt damit den Inhalt, Richtigkeit und die Vollständigkeit der Schutzverordnung. Der Erlass einer Schutzverordnung basiert zwingend auf dem  Gesamtinventar aller Schutzobjekte, die die entsprechende Schutzqualität aufweisen. Die Ortsgemeinde Sevelen hat ihre wichtigen Ziele, z.B. das Gebiet Ranserholz / Eschalär ( Perimeter des geplanten Steinbruchs / Deponie) aus der Schutzverordnung auszuklammern, nicht erreicht. Sollte in diesem Gebiet zukünftig ein realistisches Projekt geplant werden, ist eine Interessenabwägung notwendig und gegebenenfalls eine Anpassung der Schutzverordnung. Das Baudepartement stellt ausserdem fest, dass die Schutzverordnung nicht gegen den kantonalen Richtplan verstösst und zudem fehlen seitens der Basaltstein AG konkrete Projektunterlagen und Informationen zu den Auswirkungen eines allfälligen Abbau– Deponiestandortes Campiun bezüglich Abbauperimeter, Lärm- und Luftbelastung, Weiterverarbeitung, Verkehrsaufkommen, Erschliessung und ökologische Auswirkungen. Daher ist in der Richtplananpassung 2019 die von der Basaltstein AG beantragte Festsetzung nicht erfolgt.

Der Einwohnerverein Rans – Oberräfis begrüsst die klare Haltung des Baudepartementes und den Entscheid der Ortsgemeinde Sevelen und der Basaltstein AG, den Fall nicht weiter an das Verwaltungsgericht weiterzuziehen. Im Jahre 2006 leitete der Gemeinderat Sevelen die Überarbeitung der Schutzverordnung ein. In der nun gültigen Schutzverordnung sind unzählige Schutzobjekte wie Magerwiesen, Geotopschutzgebiete etc. sowie entscheidende Bestimmungen festgeschrieben, die der Verwaltungsrat der Ortsgemeinde mittels Einsprachen und Rekursen erfolglos und ohne Rechtsgrundlage aus der Schutzverordnung entfernen wollte. Es ist unglaublich, wieviel Zeit und Geld für dieses langwierige Verfahren aufgewendet wurde – die Ortsgemeinde aus der laufenden Rechnung, die Pol. Gemeinde aus Steuereinnahmen. Die Pol. Gemeinde Sevelen hat mit dem Entscheid des Baudepartementes nun die rechtlichen Grundlagen, die Schutzverordnung zügig umzusetzen. Dem Gemeinderat von Sevelen gebührt Anerkennung und Lob für die geleistete Arbeit, Überzeugung und Durchhaltewillen, die Schutzverordnung erfolgreich durchgesetzt zu haben.

Die Schutzverordnung wird nun kurzfristig in Kraft gesetzt, die von der Ortsgemeinde Sevelen und der Basaltstein AG geforderte Richtplananpassung 2019 durch das Baudepartement ist nicht erfolgt und die Eidg. Natur – und Heimatschutzkommission bestätigt mit ihrem Gutachten vom Okt.2018 die Schutzwürdigkeit des Gebietes und lehnt das Projekt Steinbruch – Deponie ab. Zusammen mit dem neuen Bewusstsein  der Bevölkerung für Umwelt, Natur und Biodiversität, dürfte die Realisierung des Vorhabens sicher nicht einfacher werden.

EVRO  /   Martin Künzler, Max Hagmann, Toni Angehrn

No Comments

Post A Comment